Trier,

Gemeinsamer Auftakt des Jahres 2023…

...hoch über der Kulisse von Trier in der Aula des Robert-Schuman-Hauses auf dem Markusberg. Dorthin eingeladen hatte zum einen der Förderverein des THW-Ortsverbandes Trier zur Mitglieder:innenversammlung. Hier ließ der wiedergewählte Vorsitzende Thomas Lehnart die Projekte der letzten Jahre Revue passieren, beleuchtete die Mitglieder- und Spendenentwicklung des Fördervereines und stellte die Ergebnisse einer Satzungsanpassung zur Abstimmung vor. Auch Jürgen Loch und Markus Thieltges wurden im Vorstand bestätigt. Neu hinzugewählt wurde Quirin Heilmaier.

Im Anschluss trafen sich die aktiven Helfer:innen unseres Ortsverbandes zu ihrer Versammlung zum Jahresbeginn. Ortsbeauftragter Andreas Rentz resümierte das zurückliegende Jahr 2022, das für unsere Einheiten neben 33 Einsätzen und 3 sonstigen technischen Hilfeleistungen eine Vielzahl an Ausbildungsveranstaltungen, Übungen auf verschiedenen Ebenen, Projekten und Veranstaltungen bereithielt. Das belegt nicht zuletzt die bemerkenswerte Bilanz von über 23.000 Dienststunden der Helfer:innen. Beeindruckende Zahlen zeigen auch die erfreuliche Entwicklung des Ortsverbandes, zählt die „OV-Familie“ mittlerweile doch über 150 Helfer:innen und Junghelfer:innen – nahezu eine Verdopplung seit 2017.

Andreas Rentz nutzte die Veranstaltung, um einigen Helfer:innen für ihr besonderes Engagement für das THW zu danken, sei es für langjährige aktive Mitwirkung (sogar über 30 Jahre) oder für den Einsatz in den Schadenslagen im Ahrtal oder in Luxemburg. Ein großes an alle adressiertes „Danke“ stand im Mittelpunkt der Veranstaltung, die letztendlich am Abend in einem gemütliches Beisammensein mündete.

Die THW-Arbeit lebt vom Miteinaner, vor, während und nach dem Einsatz - auf ein erfolgreiches Jahr 2023!

Fotos: THW OV Trier




Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.